Versorgungsformen

Die möglichen Versorgungsformen

Zahnersatz wird für die Krankenkassenabrechnung in verschiedene Arten unterschieden.

Wenn Sie z.B. im Frontzahnbereich eine einzelne Zahnlücke haben, können folgende Versorgungsformen in Frage kommen:
Die Regelversorgung
Nach dem Befundsystem bekommen Sie bei einer einzelnen Zahnlücke im Frontzahngebiet den Festzuschuss für eine teilverblendete Brücke aus NEM (Nichtedelmetall). Die Verblendung wird nur vestibulär (d.h. nur die Fläche des Zahnes, die der Lippe bzw. Wange zugewandt ist, wird verblendet. Die Kaufläche und die der Zunge zugewandten Seiten bleiben ohne Verblendung) angebracht und in einer einfachen Dreischichttechnik in einer einfachen Farbe gefertigt.

Hierfür werden die beiden Zähne links und rechts der Lücke beschliffen.

Die Versorgung ist zwar sehr langlebig und stabil, durch die eventuell sichtbaren Metallanteile und der einfachen vestibulären Verblendung jedoch ästhetisch nicht besonders ansprechend.
Im Rahmen einer Regelversorgung werden auch nur in einem bestimmten Bereich die Verblendungen bezuschusst: im Oberkiefer sind dies die 6 Frontzähne sowie jeweils die ersten 2 Prämolaren - also die beiden Zähnen, die hinter den Eckzähnen stehen. Im Unterkiefer sind dies ebenfalls die 6 Frontzähne, jedoch nur der 1 Prämolar - also nur der 1. Zahn, der hinter dem Eckzahn steht.

Bei einer Regelversorgung wird über die Kassenzahnärztliche Vereinigung abgerechnet. Der Zahnarzt erhält die Laborrechnung.
Der Zahnarzt erstellt seine Honorarrechnung und reicht diese zusammen mit der Laborrechnung bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ein - diese rechnet dann direkt mit der Krankenkasse ab. Nun bezahlt Ihre Krankenkasse den Festzuschuss an Ihren Zahnarzt / Zahnärztin. Da dieser Festzuschuss jedoch nicht ausreicht, um die gesamten Zahnarzt- & Laborkosten zu decken, werden Sie über die Differenz eine Eigenanteilrechnung von Ihrem Behandler erhalten.

Die Gleichartige-Versorgung
Wenn Sie, um die Lücke zu schließen, eine Brückenversorgung wählen, so kann diese Brücke statt in NEM mit Teilverblendungen auch als Vollverblendbrücke gearbeitet werden.
Durch die Vollverblendung wird das Metall rundherum abgedeckt und ist somit nicht mehr sichtbar. Vollverblendungen werden in der Regel auch in einer aufwendigeren Schichttechnik hergestellt, die eine weitaus bessere individuelle Anpassung an Ihre natürlichen Zähne erlaubt. Auch besteht hier die Möglichkeit, eine keramische Stufe an den Kronen anzubrennen. Somit ist, auch wenn später einmal sich das Zahnfleisch zurückzieht, kein Metallrand der Kronen sichtbar.

Eine weitere Möglichkeit ist die Zirkonoxid-Brücke. Da hierbei kein Metallgerüst notwendig ist, wirken die Verblendungen wesentlich natürlicher und sind fast nicht von den natürlichen Zähnen zu unterscheiden.

Bei einer Gleichartigen-Versorgung wird über die Kassenzahnärztliche Vereinigung abgerechnet. Der Zahnarzt erhält die Laborrechnung.
Der Zahnarzt erstellt seine Honorarrechnung und reicht diese zusammen mit der Laborrechnung bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ein - diese rechnet dann direkt mit der Krankenkasse ab. Nun bezahlt Ihre Krankenkasse den Festzuschuss an Ihren Zahnarzt / Zahnärztin. Da dieser Festzuschuss jedoch nicht ausreicht, um die gesamten Zahnarzt & Laborkosten zu decken, werden Sie über die Differenz eine Eigenanteilrechung von Ihrem Behandler erhalten.
Die Andersartige-Versorgung
Um die einzelne Zahnlücke zu schließen gibt es auch die Möglichkeit, dort ein Implantat einsetzen zu lassen. Auf diesem Implantat kann dann eine Krone zementiert werden.
Für diese Versorgung müssen die benachbarten Zähne nicht beschliffen werden; so wird Ihre Zahnsubstanz optimal geschützt. Durch das Implantat wird der Kieferknochen weiterhin belastet - dies beugt, im Gegensatz zur Lückenversorgung mittels einer Brücke, dem Verlust von Knochenmaterie entgegen.
Denn nur solange der Kieferknochen durch den Kaudruck der Zähne belastet wird, bleibt dieser stabil.
Zahnverlust führt nämlich langfristig zu Substanzverlusten des Kiefers, da kein Kaudruck mehr auf ihn ausgeübt wird.

Somit stellt die Versorgung mittels Implantat eine besonders nachhaltige Versorgung da.

Die Abrechnung von Andersartigen-Versorgungen erfolgt über eine sogenannte Direkt-Abrechnung.
Nach Abschluss der Behandlung werden Sie von Ihrem Zahnarzt / Zahnärztin eine Gesamtliquidation erhalten. Diese beinhaltet das Zahnarzthonorar und die Laborrechnung. Diese Gesamtrechnung müssen Sie zunächst direkt dem Zahnarzt begleichen. Der Ihnen zustehende Festzuschuss wird Ihnen dann, nach Vorlage der Gesamtliquidation und des Heil- und Kostenplanes, direkt von der Krankenkasse ausbezahlt.