Befund und Kostenplan

Zahnärztlicher Befund & Heil- und Kostenplan

Ihr Zahnarzt wird nach eingehender Untersuchung einen Befund erstellen.
Anhand dieses Befundes wird zunächst die von den Krankenkassen bezuschusste Regelversorgungsform ermittelt. Dies ist die Grundlage zur Errechnung des Krankenkassenzuschusses.

Ihr Zahnarzt wird nun mit Ihnen zusammen die für Sie möglichen unterschiedlichen Arten der Versorgung besprechen.

Für die durch Sie und Ihren Zahnarzt ausgewählte Versorgungsart wird nun ein sogenannter Heil- und Kostenplan erstellt, welcher von der Krankenkasse genehmigt werden muss. Erst danach kann der Zahnarzt die Behandlung / Versorgung beginnen.

Übrigens: dieser Heil- und Kostenplan ist eine Verordnung. Genauso wie bei einem Rezept für Medikamente oder anderen Heil- und Hilfsmittelverordnungen haben Sie das Recht zu bestimmen, wer diese Leistung erbringen soll.