Festzuschuss für Zahnersatz

Der Festzuschuss der Krankenkassen

Seit dem 01.01.2005 gilt für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen das Festzuschuss-System.

Aufgrund des von dem Zahnersatz erstellten Befundes wird ein fester Betrag für die sogenannte Regelversorgung von der Krankenkasse übernommen. Dieser Festzuschuss deckt nur einen Teil der gesamten Behandlungs- und Zahnersatzkosten ab. Durch das Bonusheft kann dieser Festzuschuss um bis zu 30 % erhöht werden. Doch auch mit einem über 10 Jahre geführten Bonusheft wird in der Regel ein nicht unerheblicher Teil der Behandlungs- und Prothetikkosten von Ihnen selbst bestritten werden müssen.

Die sogenannte Regelversorgung ist, nach den Richtlinien der Krankenkassen, eine Versorgung, die medizinisch, funktionell und ästhetisch "ausreichend" ist.

In vielen Fällen, gerade auch bei Zahnersatz im Frontzahnbereich, haben die meisten Menschen jedoch den Wunsch nach einer möglichst unauffälligen, ästhetischen und hochwertigeren Versorgung. Die hierfür anfallenden Mehrkosten werden nicht von den Kassen übernommen und müssen vom Patienten allein getragen werden.

Egal ob Sie sich für eine sogenannte Regelversorgung oder für eine hochwertigere Versorgung nach dem heutigen Stand der Technik entscheiden: den Festzuschuss erhalten Sie jedoch auf jeden Fall.

Die Abrechnung des Zahnersatzes erfolgt immer über Ihren Zahnarzt.
Als Zahntechniklabor können wir nur mit dem Zahnarzt, jedoch nicht mit Patienten abrechnen. Wir benötigen für jede Arbeit einen Auftrag eines Zahnarztes - das setzt einen gültigen Heil- und Kostenplan voraus.

Wie Ihr Zahnarzt / Zahnärztin mit Ihnen den Zahnersatz abrechnet, erfahren Sie auf der nächsten Seite.

Weitere Informationen über Regelversorgungen, Abrechnung, Festzuschusssystem, Heil- und Kostenpläne sowie Hilfe bei der Zahnarztsuche finden Sie auf der Website der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin (KZV)